Zweckfeuer: Meldepflicht beachten

Zweckfeuer im Freien

Zweckfeuer im Freien: Meldepflicht in der Gemeinde Pfunds

Die Gemeinde Pfunds weist darauf hin, dass das Entzünden von sogenannten Zweckfeuern (z. B. zur Beseitigung von Ästen, Reisig, Lawinenholz oder Schwendmaterial) gemäß den gesetzlichen Vorgaben verpflichtend gemeldet werden muss.

Die Meldung dient insbesondere:

  • der Prüfung der Zulässigkeit
  • der Vermeidung von Fehlalarmen
  • der besseren Einsatzkoordination im Brandfall

Meldepflichtig sind:

  • Zweckfeuer zur Beseitigung von pflanzlichem Material
  • Zweckfeuer in Obst- oder Weingärten (Frostschutz oder Krankheitsbekämpfung)


Nicht meldepflichtig: Brauchtumsfeuer mit Fackeln oder ähnlichen Materialien.


Meldefristen:

  • Brauchtumsfeuer: 2 Wochen vor dem geplanten Termin
  • Zweckfeuer Lawinenholz: 4 Werktage vor dem Termin
  • Zweckfeuer allgemein: spätestens vor Durchführung


Das Meldeformular ist im Gemeindeamt Pfunds erhältlich oder online unter: https://forms.tirol.gv.at/fr/tirol/169/new?empfaengerGvOuId=AT:L7:GKZ:70617&cid=1


Vielen Dank für die Einhaltung der Vorschriften im Interesse der Sicherheit und des Umweltschutzes.

04.07.2025