Wichtige Änderungen bei der Gebührenbefreiung für Reisedokumente von Kindern ab 1. April 2025
Ab dem 1. April 2025 gelten neue Regelungen für die Beantragung von Reisedokumenten für Kinder. Grundsätzlich haben sich die Gebühren nicht verändert und bleiben bestehen, jedoch ist folgendes bei Kindern zu beachten:
Alte Regelung:
Der erste Reisepass und der erste Personalausweis für ein Kind waren gebührenbefreit.
Ab dem 1. April 2025 - Neue Regelung:
Die Gebührenbefreiung gilt nur für die erstmalige Ausstellung eines Reispasses ODER eines Personalausweises.
Das bedeutet: Wird für ein Kind zuerst ein Personalausweis beantragt, ist dieser kostenfrei. Wenn später ein Reisepass beantragt wird, ist dieser jedoch kostenpflichtig.
Wird hingegen ein Reisepass als erstes Dokument für das Kind beantragt, ist dieser von der Gebühr befreit.
Ab dem 01.04.2025 kann jedoch nur mehr das ERSTE Reisedokument (entweder Reisepass oder Personalausweis) gebührenfrei ausgestellt werden. Das bedeutet, die bisherige Regelung, bei der am 2. Geburtstag des Kindes noch ein gebührenfreies Dokument beantragt werden konnte, ist nur dann noch möglich, wenn bis zu diesem Zeitpunkt noch kein Reisedokument (weder Personalausweis noch Reisepass) ausgestellt wurde.
Passbild-Kriterien für Reisedokumente:
Wenn Sie ein Reisedokument für Sie und oder für Ihr Kind beantragen, müssen die Passbilder bestimmte Anforderungen erfüllen. Diese Kriterien müssen genau beachtet werden, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten. Sie können die detaillierten Passbild-Kriterien hier einsehen: https://www.bmi.gv.at/607/Passbild_Kriterien.aspx
Wir empfehlen, sich frühzeitig zu informieren, um Missverständnisse bei der Beantragung von Reisedokumenten zu vermeiden. Dabei steht Ihnen das Gemeindeteam gerne zur Verfügung.