Die Weitergabe des Tickets an Dritte ist nicht gestattet.
Jede missbräuchliche Verwendung führt zum Ausschluss von der weiteren Ausleihmöglichkeit.
Sollte eine verspätete Rückgabe dazu führen, dass reservierte Fahrten nachfolgender Nutzerinnen oder Nutzer nicht angetreten werden können, sind die dadurch entstehenden Kosten für erforderliche Fahrkarten vom Verursacher zu ersetzen.
Da keine Ersatzkarte zur Verfügung steht, kann bei verspäteter Rückgabe keine provisorische Ausgabe an andere Personen erfolgen.