ANMELDEBESCHEINIGUNG
Information für EWR- und Schweizer-Bürger*innen
Wenn Sie (und Ihre Familienangehörigen) Ihr Freizügigkeitsrecht in Anspruch nehmen und sich länger als drei Monate in Österreich aufhalten wollen, ersuchen wir Sie, innerhalb von vier Monaten, gerechnet ab dem Tag Ihrer Niederlassung, bei der Bezirkshauptmannschaft Landeck persönlich vorstellig zu werden.
Bitte bringen sie folgende Unterlagen mit:
- Gültigen Reisepass oder Personalausweis
- Nachweis über ausreichende Existenzmittel (z.B. Lohn- oder Gehaltsbestätigung, evtl. Arbeitsvertrag)
- Nachweis über eine ausreichende Krankenversicherung bzw. Anmeldung zur Gesundheitskassa
- Wohnungsnachweis (z. B. Mietvertrag)
Wenn sie in Österreich einer Erwerbstätigkeit nachgehen, benötigen wir zusätzlich
- einen Nachweis der Selbständigkeit (z. B. GISA-Auszug)
Im Falle eines Studiums oder einer Schulausbildung in Österreich bringen sie bitte
- eine Inskriptions- bzw. Schulbesuchsbestätigung
Für Ihre Angehörigen, die sich mit Ihnen in Österreich niederlassen, sind urkundliche Nachweise über das Bestehen der familiären Beziehung erforderlich (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, etc.)
HINWEIS:
Die Gebühr für die Anmeldebescheinigung beträgt 15,00 €
Wer eine Anmeldebescheinigung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz nicht rechtzeitig (binnen vier Monaten) beantragt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe von bis zu 250,00 € zu bestrafen!
Die Anmeldebescheinigung selbst hat keine befristete Gültigkeitsdauer. Sie muss grundsätzlich nur einmal ausgestellt werden. Bei Verlust bzw. Namensänderung ist diese auf Antrag neu auszustellen. Alle bisher ausgestellten Anmeldebescheinigungen sind gültig!
Staaten, welche eine Anmeldebescheinigung benötigen:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern
Bezirkshauptmannschaft Landeck
Abteilung ServiceZone
Innstraße 5 | 6500 Landeck
bh.la.servicezone@tirol.gv.at | 05442/6996-5577
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 08.00 bis 16.00 Uhr